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Patientenverfügung

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,


bitte denken Sie daran, dass Sie insbesondere bei schweren chronischen Erkrankungen die Möglichkeit haben, eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Sie Ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen vorab zum Ausdruck bringen, wenn Sie z.B. im Notfall selbständig nicht mehr in der Lage wären zu kommunizieren. Eine Patientenverfügung ist wichtig im Falle einer schweren, chronischen Erkrankung (z.B. fortgeschrittener Krebserkrankung, aber auch schwerer Herzerkrankung) mit großer Beeinflussung Ihrer Lebensumstände, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen selber Ihren Ärzten im Krankenhaus oder Praxis mitzuteilen. Es gibt nämlich hierzu aktuell keine praktikable gesetzliche Regelung.

Sie treffen dabei mit Ihrer persönlichen, individuellen Patientenverfügung bereits im Vorfeld verbindliche Entscheidungsrichtlinien für die behandelnden Ärzte. Idealerweise haben Sie sich auch mit Ihren engsten Angehörigen über Ihre Behandlungswünsche ausgetauscht. Diese Entscheidungen werden dann schriftlich fixiert und können Therapie-Ablehnungen aber auch explizite Therapie-Wünsche beinhalten. Zum Beispiel können das Maßnahmen bei Herz-Kreislauf-Stillstand, Dialyse, Medikamentengaben oder auch Wünsche zum Thema Ernährung, Unterbringung und Organspende sein.

Eine Patientenverfügung erleichtert dabei insbesondere den behandelnden Ärzten, die Sie möglicherweise das erste Mal kennenlernen, schwere medizinische Entscheidungen gemäß Ihrer individuellen Wünsche.

Sinnvoll ist auch das Erstellen einer juristisch verbindlichen Vorsorgevollmacht. Diese wird benötigt, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, selbständig Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, zum Beispiel im Falle schwerer Krankheit. Dies können Bankgeschäfte sein, Regelungen des Postgeheimnisses oder auch die Festlegung des Aufenthaltsortes (z.B. Pflegeheim). Denn nur dann ist die Unterschrift Ihrer Angehörigen in Ihrem Auftrag verbindlich und nur dann wird diese Unterschrift bei Behörden, Banken usw. akzeptiert. Damit erleichtern Sie den Angehörigen Ihres Vertrauens diese Tätigkeiten bereits im Vorfeld wesentlich, und es erspart Ihnen eine dann notwendige gerichtlich festgelegte Betreuungsverfügung. Zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht empfehlen wir unbedingt, dass Sie sich an einen Notar oder Anwalt wenden.

Weitere Informatonen erhalten Sie auf der Homepage der Ärztekammer Baden-Württemberg unter "Patientenverfügung"