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COVID-19-Impfung

Die COVID19-Impfung ist eine Impfung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

In unseren Praxen impfen wir die Impfstoffe der Firma Biontech/Pfizer.

Empfohlen ist die Impfung für jeden Erwachsenen. Gleichzeitig dürfen auch die Grippeimpfung, die Pneumokokkenimpfung und die Gürtelroseimpfung durchgeführt werden. Die STIKO empfiehlt je nach Alter aktuell folgendes Vorgehen:

  • 18-59 Jahre: Grundimmunisierung durch 3 Kontakte mit dem Antigen oder Virus, davon mindestens eine Impfung. Also wenn man zweimal an COVID 19 erkrankt war, dann reicht eine Impfung. Hatte man bisher keine Infektion, sind 3 Impfungen empfohlen.
  • Ab 60 Jahren: zusätzlich zur Grundimmunisierung wird eine jährliche Auffrischimpfung, idealerweise im Herbst empfohlen. Bei durchgemachter Infektion braucht 12 Monate nicht geimpft zu werden
  • Bei Vorerkrankungen, die das Immunsystem beeinflussen und Schwangeren werden ebenfalls Auffrischimpfungen empfohlen

Haben Sie noch ausreichend Impfschutz?

Wir haben für Sie hier den aktuellen Standard- und Reiseimpfplan für Baden-Württemberg zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Bitte überprüfen Sie ihren Impfstatus und vereinbaren ggfs. einen Termin in einer unserer Praxen.


Grippeimpfung

Die Grippeimpfung ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Generell ist die Grippeimpfung allen Personen anzuraten, die sich vor einer Influenzagrippe im Winter wirksam schützen wollen. Die Impfung sollte im Herbst (September-November) durchgeführt werden, da die meisten Krankheitsfälle zwischen Dezember und April auftreten. Nach der Impfung benötigt das Immunsystem rund 14 Tage, um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen, er beginnt frühestens nach einer Woche.

Wegen besonderer Gefährdungen empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) die Grippe-Impfung für Personen, die folgenden Gruppen angehören:

  • Personen über 60 Jahre,
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z.B. chronische Lungen-, Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten , Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Immundefizienz, HIV-Infektion,
  • Personen mit erhöhter Gefährdung, z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können.

Nebenwirkungen der Schutzimpfung gegen Influenza beschränken sich meist auf lokale Beschwerden (Rötung, Schwellung, Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für 1-3 Tage) oder leichte Allgemeinbeschwerden (Fieber, Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, etc.), die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff zu werten sind. Der Impfstoff selbst kann keine Influenza-Erkrankung auslösen, schützt aber natürlich auch nicht vor Erkältungskrankheiten, die nicht durch das Influenza-Virus ausgelöst sind.

Auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) erhalten Sie während der Wintersaison aktuelle und fundierte Informationen zur Aktivität der Influenza.

Haben Sie noch ausreichend Impfschutz?

Wir haben für Sie hier den aktuellen Standard- und Reiseimpfplan für Baden-Württemberg zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Bitte überprüfen Sie ihren Impfstatus und vereinbaren ggfs. einen Termin in einer unserer Praxen.